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BSG, 08.12.2009 - B 13 R 509/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 26.04.2007 - S 10 RJ 212/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2009 - L 10 R 357/07
- BSG, 08.12.2009 - B 13 R 509/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B
Aufrechterhaltung des Beweisantrags
Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 13 R 509/09 B
Ebenso braucht nicht entschieden werden, ob der Kläger hinreichend dargelegt hat, dass er diesen Antrag bis zuletzt - im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 22.10.2009 - aufrechterhalten habe (vgl zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 25.9.2007, B 13 R 377/07 B, Juris RdNr 6; BSG vom 29.3.2007, SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN). - BSG, 25.09.2007 - B 13 R 377/07 B
Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung des …
Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 13 R 509/09 B
Ebenso braucht nicht entschieden werden, ob der Kläger hinreichend dargelegt hat, dass er diesen Antrag bis zuletzt - im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 22.10.2009 - aufrechterhalten habe (vgl zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 25.9.2007, B 13 R 377/07 B, Juris RdNr 6;… BSG vom 29.3.2007, SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN). - BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 13 R 509/09 B
5 Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003, SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).